Unsere Intensivberatung ist darauf ausgerichtet, Ihnen eine umfassende und maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten. Hier einige wichtige Infos und Überlegungen:

Im Gegensatz zu einem Fahrverbot bei Verkehrsverstößen im Rahmen von Sanktionen mit Bußgeldern, wird bei einer MPU-Anordnung die Fahrerlaubnis entzogen und darf erst nach einer sogenannten Sperrfrist wieder neu beantragt werden.

Wichtig zu Wissen:

  • Eine MPU wird nicht von der Bußgeldstelle angeordnet, sondern von der Führerscheinstelle
  • Die MPU-Anordnung kann somit erst nach dem Bußgeldverfahren (sogar bis zu mehreren Monaten) kommen.
  • Es gibt verschieden Gründe wann eine MPU als erforderlich angesehen wird. Ausschlaggebend ist für die Behörde, inwieweit das Verhalten als ein erhöhtes Risiko für die Verkehrssicherheit gesehen wird.

    Einige Anordungsgründe

    Alkohol

    Den größten Anteil zur MPU-Anordnung nimmt hierbei die Alkoholproblematik mit 36,6 %, Tendenz steigend, ein. Erforderlich ist eine MPU:

    • Bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr.
    • Bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille (was die absolute Fahruntüchtigkeit bedeutet) bis weniger als 1,6 Promille, sofern neben dem Alkoholwert weitere Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Alkoholproblematik hinweisen.
    • Gegebenenfalls kann die MPU auch bei einer niedrigeren Blutalkoholkonzentration angeordnet werden, insbesondere wenn es sich um wiederholte Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr handelt.

    Die Psychologen unterscheiden zwischen unterschiedlichen Stadien von Alkoholproblemen. Besonders wichtig ist diese Unterscheidung bei der Problematik des Kontrollierten Trinkens. Beim kontrolliertem Trinken zeigt man auf, dass man verantwortungsvoll mit Alkohol umgehen kann

    Ansonsten wird eine dauerhafte abstinente Lebensführung erwartet.

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    Betäubungsmittel/Drogen

    Die nächstgrößte Anlassgruppe der MPU sind mit 35 % den Betäubungsmitteln (Medikamenten) und Drogen zuzuordnen. Eine MPU ist immer dann erforderlich, wenn unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen wurde oder ein Konsum harter Drogen nachgewiesen wird (auch außerhalb des Straßenverkehrs). Darunter zählen Amphetamine, Heroin oder Kokain. Aber auch Cannabis. Dieses ist die einzige (zurzeit noch) illegale Droge, die nicht zwangsweise zur MPU führt, sondern abhängig ist vom aktiven THC-Wert (THC derzeit bei 1ng/ml).

    Hier wird eine MPU nach dem Bußgeldkatalog bei Staffelung des Verstoßes erforderlich:
    • Nach dem 1.Verstoß => 500 € Geldstrafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
    • Nach dem 2.Verstoß => 1.000 € Geldstrafe, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
    • Nach dem 3. Verstoß =>1.500 € Geldstrafe, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

    Tritt eine konkrete Gefährdung ein, könnte statt einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe erfolgen. Der Führerschein wird dann eingezogen und es wird eine Sperrfrist verhängt. Diese Sperrfrist kann, je nach Schwere der Tat, mindestens 6 Monate und maximal fünf Jahre (§ 69 a StGB) betragen.

    Wichtig: Durch die Cannabis Legalisierung könne sich noch Veränderungen bezüglich der MPU ergeben. Es ist davon auszugehen, dass die THC-Wert-Grenze aufgehoben wird. Wir von MP4U werden Sie auf dem Laufenden halten.

    Punkte/Strafverfahren

    18% der MPU-Fälle sind Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol und Drogen zuzuordnen. Hier drunter fallen die angesammelten 8 Punkte im Verkehrszentralregister oder wenn Sie wiederholt nach einem Aufbauseminar auffällig waren.

    Ebenso gilt dieses bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder wenn Fahrzeuge zu Begehung von Straftaten verwendet werden.

    Auch können bestimmte auffällige Verhaltensweisen, wie ein erhöhtes Aggressionspotenzial, zu einem Entzug es Führerscheins und somit zur Aufforderung einer MPU führen

    Abstinenznachweis

    OB: Die Behörde (zumeist) legt für den Einzelfall fest, ob ein Abstinenznachweis zu erbringen ist. Bei Alkohol (ab 1,6 Promille Alkohol im Blut) und Drogen –Problemen (Cannabis bei THC-Wert über 1 Nanogramm pro Milliliter Blut) ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass ein solcher Nachweis erforderlich ist.

    WO: Untersuchung unterliegt strengen Regelungen (DIN ISO EN 17025), so dass nur spezielle, forensisch akkreditierte Labore eine Abstinenzüberprüfung vornehmen dürfen, wie die Gutachterstelle, Amtsarzt, spezieller Facharzt für Verkehrsmedizin oder Gesundheitsamt etc.

    WIE: Grundsätzlich durch eine Blut-, Speichel-, Haar- oder Urinprobe In der Praxis haben sich Haar- und Urinproben als am effektivsten durchgesetzt

    Die Untersuchungsabstände sind abhängig von dem festgelegten Abstinenzzeitraum. Zumeist ist von 6 oder 12 Monaten auszugehen. Ab Juni 2023 ist in extrem gelagerten Fällen von Alkohol- der Drogenproblematiken, auch ein Abstinenzzeitrahmen von 15 Monaten möglich.

    Überblick:
    Tipp

    Selbst wenn die Behörde selbst keine Entscheidung trifft, sollte man einen Abstinenznachweis erbringen, um zu zeigen, dass man sich mit der Problematik auseinandergesetzt hat.

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    MPU-Bescheid und nun?

    • MPU-Anordnung ist eine Ermessensentscheidung der Behörde. Die Behörde trifft die Entscheidung aus dem Blickwinkel der Gefährdung. Dieses beinhaltet nicht nur die Eigengefährdung, sondern auch die Fremdgefährdung.
    • Wenn die Behörde eine MPU-Anordnung getroffen hat, kann diese rechtlich nicht separat angefochten werden. Der Grundgedanke ist, dass die MPU-Anordnung der Aufklärung des Verhaltens dient und somit keinen rechtsmittelfähigen Charakter hat.
    • Angefochten werden kann der Führerscheinentzug und auch der Zeitrahmen des Führerscheinentzugs.
    • Vor dem Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins sollten Sie sich erst fragen, ob sie sich sicher auch wirklich schon bereit dazu fühlen.

    Bevor Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, beachten Sie folgende Tipps

    • Einsicht in die Führerscheinakte beantragen. Akteneinsicht ist wichtig, da der untersuchende Psychologe genau diese Akte auch sehen wird. Für die Vorbereitung ist es deshalb wichtig, diese genaustens zu analysieren und damit in der Vorbereitung zu arbeiten.
    • Ehrlichkeit währt am längsten. Setzen Sie sich mit dem Vorwurf ernsthaft auseinander. Keiner erwartet, dass Sie innerhalb kürzester Zeit eines anderen Menschen geworden sind. Es reicht, dass Sie sich auf dem Weg gemacht haben. Versuchen Sie sich nicht besonders gewählt auszudrücken oder umschreibende Formulierungen zu verwenden. Bleiben Sie einfach bei der Wahrheit
    • Authentisch ist am glaubwürdigsten: Am besten zeigt man die Verhaltensveränderung daran, dass Sie sich sprachlich an der Wahrheit halten und nicht versuchen die (konkrete) Situation herunterzuspielen.

    Abschließend

    Begutachtungsstellen sind auf der Seite des BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) mit Postleitzahlen aufgeführt:

    Hier können Sie sich die Begutachtungsstellen in Ihrer Nähe suchen: